Schiffshebewerk: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 30. Juli 2015, 08:26 Uhr
Definition
Bauwerk zum Überwinden einer Fallstufe mit Förderung der Wasserfahrzeuge in einem Trog; Ausgleich des Troggewichtes z. B. durch Gegengewichte, Schwimmer, Druckkolben. Eine Schiffshebewerksanlage kann aus einem oder mehreren Schiffshebewerken nebst Anlagenzubehör bestehen. Zur Schiffshebewerksanlage gehören auch die Hebewerksvorhäfen.
Synonyme
Hebewerk
Abkürzungen
keine
Quellen
DIN 4054; VV-WSV 11 02