Feuerschiff: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 7. Juni 2016, 09:58 Uhr
Definition
Dient als Navigationshilfe für die Schifffahrt. Verankertes Spezialschiff als Leuchtfeuer; Verankerte unbemannte schiffsförmige schwimmende Anlage als Träger eines Leuchtfeuers. Neben den leuchtfeuertechnischen Einrichtungen ist das Feuerschiff noch Träger weiterer verkehrstechnischer Einrichtungen wie Nebelschalleinrichtung, Radarantwortbake.
Synonyme
Abkürzungen
Quellen
DIN 4054