Altarm: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 12. Dezember 2017, 09:13 Uhr
Definition
Durch natürliche oder künstliche Einwirkung (Absperrdamm) an einem Ende abgeschnittene Strecke eines Flusses. Ein Altarm ist am offenen Ende i.d.R. ab Mittelwasser mit dem Fluss verbunden, ggf. nur durch eine Rohrleitung. Ein Altarm ist häufig aus einem Nebenarm entstanden.
Als Altarm, wird ebenfalls der abgeschnürte Teil eines Fließgewässers bezeichnet, der noch eine Verbindung mit dem Gewässer besitzt.
Synonyme
Abkürzungen
Quellen
Handbuch Umweltbelange an Bundeswasserstrassen;
DIN 4047-5;
DIN 4054
Verwandte Begriffe
Altwasser