Aktionen

Wiederherstellung der Fischwanderung – Strategische Planung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus BAWiki

imported>Mueller-hagedorn
(Die Seite wurde neu angelegt: „{{Dokumentsteckbrief |name=Wiederherstellung der Fischwanderung – Strategische Planung |id=17.1 |land=Schweiz |herausgeber=Bundesamt für Umwelt BAFU, Abteilung…“)
 
imported>Mueller-hagedorn
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
Zeile 12: Zeile 12:
|zusammenfassung=
|zusammenfassung=


In „Wiederherstellung der Fischwanderung – Strategische Planung“ geht es primär um das Prüfen des Vorhandenseins einer FAA an Fischgewässern und die Funktionalität bei bestehenden Anlagen. Es soll untersucht werden, ob WKA die Fischwanderung unterbrechen und ob eine funktionierende Anlage besteht oder neu gebaut werden muss. Hierfür werden Dokumentationsvorlagen für die Beurteilung des Zustandes einer WKA bezogen auf Fischdurchgängigkeit zur Verfügung gestellt. In diesen soll von den Kantonen biologische und technische Informationen zum Gewässer, zum Hindernis, zum Fischauf- und -abstieg sowie zu Sanierung der WKA erfasst werden. Zur Einordnung der Gewässer werden diese in 4 Regionen (Forellenregion, Äschenregion, Barbenregion, Brachsmenregion) eingeteilt und diese wiederum in ihrer Größe bezüglich ihrer Breite (kleiner Bach: bis 1 m; Bach: 1 - 5 m; kleiner Fluss: 5 - 25 m; großer Fluß: 25 - 100 m) unterschieden. Zusätzlich wird auf Vorranggewässer hingewiesen. Dies bezeichnet Fischgewässer mit gefährdeten Arten.  
In "Wiederherstellung der Fischwanderung – Strategische Planung" geht es primär um das Prüfen des Vorhandenseins einer FAA an Fischgewässern und die Funktionalität bei bestehenden Anlagen. Es soll untersucht werden, ob WKA die Fischwanderung unterbrechen und ob eine funktionierende Anlage besteht oder neu gebaut werden muss. Hierfür werden Dokumentationsvorlagen für die Beurteilung des Zustandes einer WKA bezogen auf Fischdurchgängigkeit zur Verfügung gestellt. In diesen soll von den Kantonen biologische und technische Informationen zum Gewässer, zum Hindernis, zum Fischauf- und -abstieg sowie zu Sanierung der WKA erfasst werden. Zur Einordnung der Gewässer werden diese in 4 Regionen (Forellenregion, Äschenregion, Barbenregion, Brachsmenregion) eingeteilt und diese wiederum in ihrer Größe bezüglich ihrer Breite (kleiner Bach: bis 1 m; Bach: 1 - 5 m; kleiner Fluss: 5 - 25 m; großer Fluß: 25 - 100 m) unterschieden. Zusätzlich wird auf Vorranggewässer hingewiesen. Dies bezeichnet Fischgewässer mit gefährdeten Arten.  
Genaue Bemessungs- und Dimensionierungsgrenzwerte sind hier nicht aufgeführt, Angaben hierzu findet man im Zusatzblatt „Wiederherstellung der Fischauf- und -abwanderung bei Wasserkraftwerken – Checklist Best practice“.  
Genaue Bemessungs- und Dimensionierungsgrenzwerte sind hier nicht aufgeführt, Angaben hierzu findet man im Zusatzblatt "Wiederherstellung der Fischauf- und -abwanderung bei Wasserkraftwerken – Checklist Best practice".  
|zurueck=[[Richtlinien zu Fischaufstiegsanlagen Schweiz]]
|zurueck=[[Richtlinien zu Fischaufstiegsanlagen Schweiz]]
}}
}}

Aktuelle Version vom 3. September 2012, 08:27 Uhr

Name

Wiederherstellung der Fischwanderung – Strategische Planung

ID

17.1

Land

Schweiz

Herausgeber

Bundesamt für Umwelt BAFU, Abteilung Wasser

Grundlage

-

Spezialisierung

-

Zielfischart

-

beschriebene Bauweisen

-

Aktualisierungsdatum

2012

Anmerkungen

-

Zusammenfassung

In "Wiederherstellung der Fischwanderung – Strategische Planung" geht es primär um das Prüfen des Vorhandenseins einer FAA an Fischgewässern und die Funktionalität bei bestehenden Anlagen. Es soll untersucht werden, ob WKA die Fischwanderung unterbrechen und ob eine funktionierende Anlage besteht oder neu gebaut werden muss. Hierfür werden Dokumentationsvorlagen für die Beurteilung des Zustandes einer WKA bezogen auf Fischdurchgängigkeit zur Verfügung gestellt. In diesen soll von den Kantonen biologische und technische Informationen zum Gewässer, zum Hindernis, zum Fischauf- und -abstieg sowie zu Sanierung der WKA erfasst werden. Zur Einordnung der Gewässer werden diese in 4 Regionen (Forellenregion, Äschenregion, Barbenregion, Brachsmenregion) eingeteilt und diese wiederum in ihrer Größe bezüglich ihrer Breite (kleiner Bach: bis 1 m; Bach: 1 - 5 m; kleiner Fluss: 5 - 25 m; großer Fluß: 25 - 100 m) unterschieden. Zusätzlich wird auf Vorranggewässer hingewiesen. Dies bezeichnet Fischgewässer mit gefährdeten Arten. Genaue Bemessungs- und Dimensionierungsgrenzwerte sind hier nicht aufgeführt, Angaben hierzu findet man im Zusatzblatt "Wiederherstellung der Fischauf- und -abwanderung bei Wasserkraftwerken – Checklist Best practice".


zurück zu: Richtlinien zu Fischaufstiegsanlagen Schweiz


Strukturübersicht