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|definition=# Erdbauwerk, durch das eine Kanalstrecke vorübergehend oder in Altstrecken auf Dauer abgesperrt wird. <ref group="Quelle">Objektkatalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung aus Verwaltungsvorschrift VV- WSV 1102, Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen, Berlin, Bonn 2005</ref> | |||
# Erdbauwerk, durch das ein [[Nebenarm]] abgesperrt und so zu einem [[Altarm]] wird. Damm ohne irgendwelche Entlastung auf der gesamten Länge. <ref group="Quelle"> Fachwörterbuch für Bewässerung und [[Entwässerung]], Ausschuss für Internationale Zusammenarbeit im Kuratorium für Kulturbauwesen, Franckh’sche Verlagshandlung Stuttgart, 1984</ref> | |||
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Version vom 25. Januar 2025, 05:47 Uhr
Glossareintrag |definition=# Erdbauwerk, durch das eine Kanalstrecke vorübergehend oder in Altstrecken auf Dauer abgesperrt wird. [Quelle 1]
- Erdbauwerk, durch das ein Nebenarm abgesperrt und so zu einem Altarm wird. Damm ohne irgendwelche Entlastung auf der gesamten Länge. [Quelle 2]
|quellen=
- ↑ Objektkatalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung aus Verwaltungsvorschrift VV- WSV 1102, Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen, Berlin, Bonn 2005
- ↑ Fachwörterbuch für Bewässerung und Entwässerung, Ausschuss für Internationale Zusammenarbeit im Kuratorium für Kulturbauwesen, Franckh’sche Verlagshandlung Stuttgart, 1984
|name_en=dam, barrage