Abladetiefe: Unterschied zwischen den Versionen
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|definition=Der einem bestimmten Beladungszustand entsprechende [[Tiefgang]] eines Schiffes im Ruhestand. Örtlich und temporär mögliche, zum abladebestimmenden [[Engpass]] gehörige, maximal Abladetiefe, die aus den Tiefen- und den fahrdynamischen Verhältnissen allein resultiert ohne Berücksichtigung der Bereederung und hydrologischen Unsicherheiten etc. <ref group="Quelle">Objektkatalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung aus Verwaltungsvorschrift VV- WSV 1102, Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen, Berlin, Bonn 2005</ref> | |||
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Version vom 21. Dezember 2024, 06:51 Uhr
Glossareintrag |definition=Der einem bestimmten Beladungszustand entsprechende Tiefgang eines Schiffes im Ruhestand. Örtlich und temporär mögliche, zum abladebestimmenden Engpass gehörige, maximal Abladetiefe, die aus den Tiefen- und den fahrdynamischen Verhältnissen allein resultiert ohne Berücksichtigung der Bereederung und hydrologischen Unsicherheiten etc. [Quelle 1] |synonyme=Potentielle Abladetiefe; Grenzabladetiefe
|quellen=
- ↑ Objektkatalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung aus Verwaltungsvorschrift VV- WSV 1102, Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen, Berlin, Bonn 2005
|name_en=maximum possible draught