Schiffshebewerk: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 23. Oktober 2019, 10:26 Uhr
Definition
Bauwerk zum Überwinden einer Fallstufe mit Förderung der Wasserfahrzeuge in einem Trog.; Ausgleich des Troggewichtes z. B. durch Gegengewichte, Schwimmer, Druckkolben. Eine Schiffshebewerksanlage kann aus einem oder mehreren Schiffshebewerken nebst Anlagenzubehör bestehen. Zur Schiffshebewerksanlage gehören i. S. des ObKat auch die Hebewerksvorhäfen.
Synonyme
Hebewerk
Abkürzungen
Quellen
DIN 4054; Objektkatalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung aus Verwaltungsvorschrift VV- WSV 1102, Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen, Berlin, Bonn 2005