Umweltverträglichkeitsprüfung: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 12. Dezember 2017, 10:32 Uhr
Definition
Die UVP ist der Oberbegriff für die sowohl vom TdV als auch von der Planfeststellungsbehörde vorzunehmende Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen eines Vorhabens auf die Umwelt (§ 2 Abs. 1 UVPG). Untersuchungen zur Erforderlichkeit des jeweiligen Vorhabens gehören nicht dazu.
Synonyme
Abkürzungen
UVP
Quellen
Handbuch Umweltbelange an Bundeswasserstrassen