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Screening: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 12. Dezember 2017, 10:31 Uhr

Definition

Als Screening wird die Feststellung der UVP-Pflicht durch die zuständige Behörde aufgrund einer allgemeinen oder standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls (§ 3 c UVPG) bezeichnet.

Synonyme

Abkürzungen

keine

Quellen

Handbuch Umweltbelange an Bundeswasserstrassen

Verwandte Begriffe

Weiterführende Links


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