Referenzflächen: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 12. Dezember 2017, 10:31 Uhr
Definition
Zur Ermittlung der natürlichen Veränderungen im größeren Umfeld der Kompensationsmaßnahme ist es erforderlich, auch Flächen in die Kontrolluntersuchungen mit einzubeziehen, welche nicht durch die Ausbaumaßnahme oder eine Kompensationsmaßnahme verändert worden sind (= „Referenzflächen“).
Synonyme
Abkürzungen
keine
Quellen
Handbuch Umweltbelange an Bundeswasserstrassen