Aktionen

Art von gemeinschaftlichem Interesse: Unterschied zwischen den Versionen

Aus BAWiki

imported>BAWiki Glossar
Edited by Wikibot
 
(kein Unterschied)

Aktuelle Version vom 12. Dezember 2017, 10:28 Uhr

Definition

Tier-/und Pflanzenarten, für die in der FFH-RL Schutzbestimmungen formuliert werden. Arten von Gemeinschaftlichem Interesse werden in den Anhängen II, IV und V der FFH-RL genannt.

Synonyme

Abkürzungen

keine

Quellen

Handbuch Umweltbelange an Bundeswasserstrassen

Verwandte Begriffe

Weiterführende Links


Strukturübersicht