Gebrauchstauglichkeit: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 7. Februar 2017, 13:55 Uhr
Definition
Die Gebrauchstauglichkeit ist die Fähigkeit des Tragwerks und seiner Teile, die planmäßige Nutzung entsprechend festgelegten Bedingungen zu ermöglichen. Dazu zählt auch die Betriebssicherheit. Bei fehlender Gebrauchstauglichkeit kann die Anlage nicht entsprechend ihrer Funktion verwendet werden.
Synonyme
Abkürzungen
keine
Quellen
VV-WSV 2101 Bauwerksinspektion;Merkblatt "Schadensklassifizierung an Verkehrswasserbauwerken (MSV)"