Tragfähigkeit: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 7. Februar 2017, 13:55 Uhr
Definition
Die Tragfähigkeit ist die Fähigkeit des Tragwerks und seiner tragenden Teile, allen auftretenden mechanischen Kräften oder Zwangsverformungen zu widerstehen, denen es während der Errichtungs- und Nutzungsdauer planmäßig standhalten soll. Bei fehlender Tragfähigkeit kommt es zum Einsturz oder zu anderen Formen des Tragwerks- bzw. Bauteilversagen.
Synonyme
Abkürzungen
keine
Quellen
VV-WSV 2101 Bauwerksinspektion; Merkblatt "Schadensklassifizierung an Verkehrswasserbauwerken (MSV)"