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Tragfähigkeit: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 7. Februar 2017, 13:55 Uhr

Definition

Die Tragfähigkeit ist die Fähigkeit des Tragwerks und seiner tragenden Teile, allen auftretenden mechanischen Kräften oder Zwangsverformungen zu widerstehen, denen es während der Errichtungs- und Nutzungsdauer planmäßig standhalten soll. Bei fehlender Tragfähigkeit kommt es zum Einsturz oder zu anderen Formen des Tragwerks- bzw. Bauteilversagen.

Synonyme

Abkürzungen

keine

Quellen

VV-WSV 2101 Bauwerksinspektion; Merkblatt "Schadensklassifizierung an Verkehrswasserbauwerken (MSV)"

Verwandte Begriffe

Weiterführende Links

https://intranet.wsv.bvbs.bund.de/fachinformationen/12_technik_wasserstrasseninfrastruktur_baw/01_bautechnik/vv_bautechnik/2101/archiv/vv-wsv-2101_2010_09.pdf;http://vzb.baw.de/publikationen/merkblaetter/0/BAWMerkblatt_Schadensklassifizierung_Verkehrswasserbauwerke_MSV_2015.pdf


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