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Verkehrstechnische Zentralanlagen: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 28. September 2016, 14:27 Uhr

Definition

Sammelbegriff für die verkehrstechnischen Anlagen, die Informationen über verkehrsbezogene Objekte oder an Wasserfahrzeuge für bestimmte Bereiche der Seeschifffahrtsstraßen und des übrigen Meeres weiterverarbeiten, weiterleiten oder zur Verfügung stellen.

Synonyme

Abkürzungen

Quellen

Objektkatalog der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung aus Verwaltungsvorschrift VV- WSV 1102, Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen, Berlin, Bonn 2005

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