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Unselbständiges Objekt: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 28. September 2016, 14:26 Uhr

Definition

Teil eines selbständigen Objektes. Unselbständige Objekte heißen vielfach „Einrichtungen“, besonders solche, die unter anderen Verhältnissen auch selbständig sein können und dann Anlagen sind, z.B. Lichtsignaleinrichtungen einer Schiffsschleusenanlage, Lichtsignalanlage am Oberrhein.

Synonyme

Abkürzungen

Quellen

Objektkatalog der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung aus Verwaltungsvorschrift VV- WSV 1102, Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen, Berlin, Bonn 2005

Verwandte Begriffe

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