Hohe See: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 10. Mai 2017, 07:45 Uhr
Definition
Die Hohe See umfasst nach Artikel 86 des Seerechtsübereinkommens von 1982 (SRÜ) alle die Teile des Meeres, die nicht zur ausschließlichen Wirtschaftszone, zum Küstenmeer oder zu den inneren Gewässern eines Staates oder zu den Archipelgewässern eines Archipelstaats gehören. Sie sind damit frei von der Ausübung staatlicher Hoheitsgewalt. An das Küstengewässer schließt sich zunächst die ausschließliche Wirtschaftszone an, die mit dem deutschen Festlandsockel identisch ist.
Synonyme
Hochsee
Abkürzungen
Quellen
https://de.wikipedia.org/wiki/Hohe_See (abgerufen am 10.05.2017); Objektkatalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung aus Verwaltungsvorschrift VV- WSV 1102, Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen, Berlin, Bonn 2005