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Hafen: Unterschied zwischen den Versionen

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K (Textersetzung - „Wasser- und Schifffahrtsverwaltung“ durch „Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung“)
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Version vom 25. Oktober 2016, 14:48 Uhr

Definition

Wasserflächen außerhalb des Fahrwassers - von der Wasserstraße durch Bauwerke getrennt oder nicht getrennt - und Landflächen in einem festgelegten Gebiet mit Einrichtungen für das Liegen, Laden, Löschen u. dgl. von Wasserfahrzeugen sowie zum Lagern von Gütern. Ein Hafen bietet Wasserfahrzeugen, soweit er durch Bauwerke von der Wasserstraße getrennt ist, einen gesteigerten Schutz z. B. vor Wellen, Strömung, Eisgang, durchgehendem Schiffsverkehr. Häfen ohne bauliche Trennung von der Wasserstraße können der Form nach sein: Parallelhäfen, Dreieckhäfen oder Mehreckhäfen. Hafenanlage + Schiffsschleusenanlage + …… = Hafenanlagenkomplex.

Synonyme

Abkürzungen

Quellen

Objektkatalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung aus Verwaltungsvorschrift VV- WSV 1102, Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen, Berlin, Bonn 2005, DIN 4054

Verwandte Begriffe

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