Schutzhafen: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 27. Juni 2017, 10:05 Uhr
Definition
Zufluchtshafen für Wasserfahrzeuge bei widrigen Verhältnissen, z. B. Hochwasser, Eis, Sturm. Hochwassergeschützte Liegestellen, z. B. in Schleusenkanälen, sind keine Schutzhäfen.
Synonyme
Abkürzungen
Quellen
Objektkatalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung aus Verwaltungsvorschrift VV- WSV 1102, Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen, Berlin, Bonn 2005