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Schutzhafen: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 27. Juni 2017, 10:05 Uhr

Definition

Zufluchtshafen für Wasserfahrzeuge bei widrigen Verhältnissen, z. B. Hochwasser, Eis, Sturm. Hochwassergeschützte Liegestellen, z. B. in Schleusenkanälen, sind keine Schutzhäfen.

Synonyme

Abkürzungen

Quellen

Objektkatalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung aus Verwaltungsvorschrift VV- WSV 1102, Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen, Berlin, Bonn 2005

Verwandte Begriffe

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