Schleusung: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 30. März 2016, 16:20 Uhr
Definition
Vorgang, bei dem Schiffe eine Fallstufe mit Hilfe einer Schiffsschleuse oder eines Schiffshebewerkes überwinden. Er umfasst: Einfahrt der Schiffe, Schließen des Tores, Füllen oder Leeren der Schleusenkammer bzw. Heben oder Senken des Troges, Öffnen des anderen Tores, Ausfahrt der Schiffe.
Synonyme
Abkürzungen
Quellen
DIN 4054