Schiffchen: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 30. März 2016, 16:20 Uhr
Definition
Verankerte schiffsförmige schwimmende Anlage als Schifffahrtszeichen mit Kennung durch Farbe, Aufschrift und/oder Toppzeichen. Schiffchen als Leuchtfeuerträger = Leuchtschiffchen.
Synonyme
Abkürzungen
Quellen
DIN 4054