Objektanstrahlung: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 25. Oktober 2016, 14:48 Uhr
Definition
Anlage für die Anstrahlung eines auffällig aus der Umgebung herausgehobenen Objektes zur Erleichterung der Orientierung und Gefahrabwendung. Beispiele: Molenköpfe, Brückenpfeiler, als Anlagenzubehör an Schleuseneinfahrten und Hafeneinfahrten. „Anstrahlungskörper“ sind eigens aufgestellte Objekte, die angestrahlt werden. „Leuchtkörper“ dagegen sind eigens aufgestellte Objekte, die von innen her durchstrahlt werden.
Synonyme
Abkürzungen
Quellen
Objektkatalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung aus Verwaltungsvorschrift VV- WSV 1102, Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen, Berlin, Bonn 2005