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Nebengewässer: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 9. März 2018, 13:36 Uhr

Definition

Gewässer, das nicht zu einer Bundeswasserstraße gehört und deshalb selbständig ist, das jedoch im Eigentum des Bundes steht oder zu dem, soweit im Eigentum Dritter, die WSV eine Aufgabenbeziehung hat. Aus praktischen Gründen haben eine Reihe von Nebengewässern mit hydrologischer Verbindung zu einer Bundeswasserstraße Bundeswasserstraßen-Identnummern erhalten. Alle übrigen Nebengewässer werden mit einer Objekt-Identnummer erfasst.

Synonyme

Abkürzungen

Quellen

Objektkatalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung aus Verwaltungsvorschrift VV- WSV 1102, Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen, Berlin, Bonn 2005

Verwandte Begriffe

Weiterführende Links


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