Aktionen

Liegestelle: Unterschied zwischen den Versionen

Aus BAWiki

imported>BAWiki Glossar
(Glossareintrag)
 
imported>BAWikiSysop
K (Textersetzung - „Wasser- und Schifffahrtsverwaltung“ durch „Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung“)
 
Zeile 4: Zeile 4:
|synonyme=
|synonyme=
|abkuerzungen=
|abkuerzungen=
|quellen=DIN 4054; Objektkatalog der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung aus Verwaltungsvorschrift VV- WSV 1102, Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen, Berlin, Bonn 2005
|quellen=DIN 4054; Objektkatalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung aus Verwaltungsvorschrift VV- WSV 1102, Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen, Berlin, Bonn 2005
|links=
|links=
}}
}}

Aktuelle Version vom 25. Oktober 2016, 14:48 Uhr

Definition

Außerhalb eines Hafens zum Stillliegen von Wasserfahrzeugen bestimmter Teil einer Wasserstraße am Ufer mit oder ohne Landzugang, wobei die Wasserfahrzeuge ganz oder teilweise im Fahrwasser liegen können. Eine Liegestelle besteht i.d.R. aus mehreren Liegeplätzen. Schleusenkanäle /Schleusenvorhäfen erfüllen vielfach eine Schutzfunktion gegen Hochwasser. Sie können dann als „hochwassergeschützte Liegestellen“ ausgewiesen werden.

Synonyme

Abkürzungen

Quellen

DIN 4054; Objektkatalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung aus Verwaltungsvorschrift VV- WSV 1102, Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen, Berlin, Bonn 2005

Verwandte Begriffe

Weiterführende Links


Strukturübersicht