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Liegestelle: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 30. März 2016, 16:19 Uhr

Definition

Außerhalb eines Hafens zum Stillliegen von Wasserfahrzeugen bestimmter Teil einer Wasserstraße am Ufer mit oder ohne Landzugang, wobei die Wasserfahrzeuge ganz oder teilweise im Fahrwasser liegen können. Eine Liegestelle besteht i.d.R. aus mehreren Liegeplätzen. Schleusenkanäle /Schleusenvorhäfen erfüllen vielfach eine Schutzfunktion gegen Hochwasser. Sie können dann als „hochwassergeschützte Liegestellen“ ausgewiesen werden.

Synonyme

Abkürzungen

Quellen

DIN 4054; Objektkatalog der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung aus Verwaltungsvorschrift VV- WSV 1102, Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen, Berlin, Bonn 2005

Verwandte Begriffe

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