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Liegehafen: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 30. März 2016, 16:19 Uhr

Definition

Hafen, zum Stillliegen von Wasserfahrzeugen. Hierzu zählen auch Bootshäfen, Motorboothäfen, Sportboothäfen.

Synonyme

Abkürzungen

Quellen

DIN 4054; Objektkatalog der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung aus Verwaltungsvorschrift VV- WSV 1102, Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen, Berlin, Bonn 2005

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