Leuchtfeueranlage: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 30. März 2016, 16:19 Uhr
Definition
Feste Anlage, die ein Leuchtfeuer bei Nacht - unter bestimmten Bedingungen auch am Tag - trägt und die im Allgemeinen bei Tag als Körperzeichen dient. Eine Richtfeuerlinie ist ein Anlagensystem, in dem Oberfeueranlage und Unterfeueranlage zusammenwirken. Träger eines Leuchtfeuers kann sein: ein Leuchtturm, eine Leuchtbake oder ein Leuchtpfahl.
Synonyme
Abkürzungen
Quellen
Objektkatalog der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung aus Verwaltungsvorschrift VV- WSV 1102, Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen, Berlin, Bonn 2005