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Leuchtfeuer: Unterschied zwischen den Versionen

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K (Textersetzung - „Wasser- und Schifffahrtsverwaltung“ durch „Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung“)
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Version vom 25. Oktober 2016, 14:48 Uhr

Definition

Feuer, das über den ganzen Horizont oder in festgelegten Sektoren oder Richtungen gezeigt wird. Leuchtfeuer haben je nach ihrem Zweck eine Benennung wie: Leitfeuer, Orientierungsfeuer, Quermarkenfeuer, Richtfeuer, Seefeuer, Torfeuer, Uferfeuer; Anlage, die ein Feuer trägt, das über den ganzen Horizont oder in festgelegten Sektoren oder Richtungen gezeigt wird, und die im Allgemeinen bei Tage als Körperzeichen dient.

Synonyme

Abkürzungen

Quellen

Objektkatalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung aus Verwaltungsvorschrift VV- WSV 1102, Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen, Berlin, Bonn 2005; DIN 4054

Verwandte Begriffe

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