Leuchtfeuer: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 30. März 2016, 16:19 Uhr
Definition
Feuer, das über den ganzen Horizont oder in festgelegten Sektoren oder Richtungen gezeigt wird. Leuchtfeuer haben je nach ihrem Zweck eine Benennung wie: Leitfeuer, Orientierungsfeuer, Quermarkenfeuer, Richtfeuer, Seefeuer, Torfeuer, Uferfeuer; Anlage, die ein Feuer trägt, das über den ganzen Horizont oder in festgelegten Sektoren oder Richtungen gezeigt wird, und die im Allgemeinen bei Tage als Körperzeichen dient.
Synonyme
Abkürzungen
Quellen
Objektkatalog der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung aus Verwaltungsvorschrift VV- WSV 1102, Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen, Berlin, Bonn 2005; DIN 4054