Küstengebiet: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 30. März 2016, 16:18 Uhr
Definition
Gebiet beiderseits der Küstenlinie. Seewärts der Küstenlinie gehören zum Küstengebiet das Vorland oder der Trockene Strand, die Küstengewässer mit nassem Strand, Vorstrand und Watt, die Inseln, Halligen und die Außensände. Landwärts der Küstenlinie ist die Grenze des Küstengebiets nicht näher bestimmt. Das Tidegebiet landwärts der Küstenlinie gehört zum Küstengebiet.
Synonyme
Abkürzungen
Quellen
DIN 4054