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Fernwirkzentralanlage: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 26. Januar 2016, 15:33 Uhr

Definition

Verkehrstechnische Anlage für die gesammelte Darstellung der von den Schifffahrtszeichen eines bestimmten Bereiches empfangenen Informationen über deren Betrieb, insbesondere Störungsmeldungen, und für die Fernsteuerung der Schifffahrtszeichen. Auf Anforderung werden von dort schifffahrtspolizeilich oder nautisch erforderliche Steuerungsvorgänge ausgelöst.

Synonyme

Fernwirkzentralanlage für Schifffahrtszeichen

Abkürzungen

Quellen

Objektkatalog der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung aus Verwaltungsvorschrift VV- WSV 1102, Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen, Berlin, Bonn 2005

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