Entnahmebauwerk: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 15. November 2016, 08:26 Uhr
Definition
Bauwerk zur Entnahme von Wasser aus einem Oberflächengewässer für siedlungswasserwirtschaftliche, landwirtschaftliche oder industrielle Zwecke oder zur Speisung eines anderen Gewässers. Bezugsbereich ist hier das entnommene Wasser, während bei Auslassbauwerken das entlastete Gewässer der Bezugsbereich ist.
Synonyme
Abkürzungen
Quellen
Objektkatalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung aus Verwaltungsvorschrift VV- WSV 1102, Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen, Berlin, Bonn 2005