Umweltverträglichkeitsprüfung
Aus BAWiki
Definition
Die UVP ist der Oberbegriff für die sowohl vom TdV als auch von der Planfeststellungsbehörde vorzunehmende Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen eines Vorhabens auf die Umwelt (§ 2 Abs. 1 UVPG). Untersuchungen zur Erforderlichkeit des jeweiligen Vorhabens gehören nicht dazu.
Synonyme
Abkürzungen
UVP
Quellen
Handbuch Umweltbelange an Bundeswasserstrassen