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Umweltverträglichkeitsprüfung

Aus BAWiki

Definition

Die UVP ist der Oberbegriff für die sowohl vom TdV als auch von der Planfeststellungsbehörde vorzunehmende Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen eines Vorhabens auf die Umwelt (§ 2 Abs. 1 UVPG). Untersuchungen zur Erforderlichkeit des jeweiligen Vorhabens gehören nicht dazu.

Synonyme

Abkürzungen

UVP

Quellen

Handbuch Umweltbelange an Bundeswasserstrassen

Verwandte Begriffe

Weiterführende Links


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