Aktionen

Landschaftspflegerischer Begleitplan

Aus BAWiki

Definition

Der Begriff des Landschaftspflegerischen Begleitplans (LBP) wird in § 20 Abs. 4 BNatSchG gebraucht. Der LBP nach BNatSchG stellt die zur Vermeidung, zum Ausgleich und zur Kompensation in sonstiger Weise von Eingriffen in Natur und Landschaft erforderlichen Maßnahmen dar. Der LBP ist Bestandteil des jeweiligen Fachplanes, auf dessen Grundlage der Planungsträger den Eingriff vornimmt.

Synonyme

Abkürzungen

LBP

Quellen

Handbuch Umweltbelange an Bundeswasserstrassen

Verwandte Begriffe

Weiterführende Links


Strukturübersicht