Landschaftspflegerischer Begleitplan
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Definition
Der Begriff des Landschaftspflegerischen Begleitplans (LBP) wird in § 20 Abs. 4 BNatSchG gebraucht. Der LBP nach BNatSchG stellt die zur Vermeidung, zum Ausgleich und zur Kompensation in sonstiger Weise von Eingriffen in Natur und Landschaft erforderlichen Maßnahmen dar. Der LBP ist Bestandteil des jeweiligen Fachplanes, auf dessen Grundlage der Planungsträger den Eingriff vornimmt.
Synonyme
Abkürzungen
LBP
Quellen
Handbuch Umweltbelange an Bundeswasserstrassen