Guidelines for the crossing of watercourses during the construction of national road schemes
Aus BAWiki
Name
Guidelines for the crossing of watercourses during the construction of national road schemes
ID
8.3
Land
Irland
Herausgeber
National Roads Authority
Grundlage
-
Spezialisierung
Kreuzungen von Flussläufen
Zielfischart
Lachse, Neunaugen
beschriebene Bauweisen
Brücken, Düker
Aktualisierungsdatum
-
Anmerkungen
-
Zusammenfassung
Die National Roads Authority wurd 1993 urspünglich als eine unabhängige Körperschaft des Rechts im Straßengesetz gegründet. Ihre Hauptaufgabe liegt in der Sicherstellung eines sicheren und effizienten nationalen Straßennetzes. Aus diesem Grund hat sie die Verantwortung für Planung und Beaufsichtigung von Bau- und Wartungsarbeiten an den Straßen. "Guidelines for the Crossing of Watercourses during the construction of National Road Schemes" dient vor allem als Hilfe bei der Vorbereitung eines Umweltverträglichkeitsgutachten. Die hervorgehobenen Maßnahmen sollen die Umwelteinflüsse aus Straßenentwicklung und Straßenbau auf die Ökologie des Lebensraumes Wasser minimieren, vor allem bezüglich des Schutzes der Fische und der Fauna sowie das Sicherstellen der Wanderung von Säugetieren. Es handelt sich hierbei um grundsätzliche Ansätze und Informationen, für Details muss sich an die Fischereibehörden/ -genossenschaften und den Nationalen Naturpark- und Wildtierschutz gewendet werden. In einer Tabelle werden zunächst die irischen Gesetze und die zugehörigen verantwortlichen Autoritäten bezüglich Fließgewässern dargestellt und die Aufgaben des Bauunternehmers erläutert. Der nächste Abschnitt betrifft die Kreuzungsvarianten Brücke und Düker, wobei der Brücke der Vorzug gegeben wird. Bei der Darstellung der Variante Düker wird auf die notwendigen Vorkehrungen für die Fischwanderung eingegangen, hierunter der minimale Durchmesser, die maximalen Fließgeschwindigkeiten abhängig von der Länge der Untertunnelung, Wassertiefen, Angaben für Lachse und Forellen, sowie das maximale Gefälle. Als Zielfische für die Gewährleistung der Durchgängigkeit werden Lachse und Neunaugen genannt. Weiter werden zu bedenkende Faktoren bei dem Bau im Fließgewässer selbst, wie beispielsweise Zeiten in denen auf Grund von Fischwanderung nicht im Fluss gebaut werden darf oder baulich bedingte Trockenlegungen, bei temporären Kreuzungen von Fließgewässern sowie zur Planung, Bau und Bauzeiten von Teilungen von Fließgewässern aufgeführt. Im letzten Teil dieses Dokumentes geht es um den Schutz vor Verschmutzungen vor und während der Bauarbeiten sowie den notwendigen Unterhaltungsmaßnahmen von Brücken und Dükern.
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