Bereisungsschiff: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 7. Juli 2017, 15:30 Uhr
Begriffsnummer
8.3.10
Definition
Spezialschiff mit einem abgetrennten Besprechungsraum für mindestens 8 Personen, das überwiegend für Bereisungen der Wasserstraßen eingesetzt wird.