Wasserfahrzeug: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 7. Juli 2017, 15:30 Uhr
Begriffsnummer
8.3.1
Definition
Fahrzeug - mit oder ohne Antrieb – zur Fortbewegung im Wasser, das aus einem oder mehreren schwimmfähigen Körpern besteht; Sammelbegriff für Schiffe und schwimmende Geräte.
Beispiele
Zusätzliche Erläuterung
Hierzu gehören nicht schwimmende Anlagen und Schwimmkörper wie Flöße (s. BinSchStrO, SeeSchStrO).