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Sonstige Dienstgebäude: Unterschied zwischen den Versionen

Aus VV-WSV 1102

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(kein Unterschied)

Aktuelle Version vom 7. Juli 2017, 15:29 Uhr

Begriffsnummer

7.1.5

Definition

Gebäude für Lehr- und Ausbildungszwecke, Ausstellungen u. dgl., die nicht dem Betrieb von Anlagen oder der Unterhaltung der Wasserstraßen samt Anlagen dienen.

Beispiele

Zusätzliche Erläuterung

Hierzu zählen nicht die Ausbildungswerkstätten (Teil III 728).