Sonstige Dienstgebäude: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 7. Juli 2017, 15:29 Uhr
Begriffsnummer
7.1.5
Definition
Gebäude für Lehr- und Ausbildungszwecke, Ausstellungen u. dgl., die nicht dem Betrieb von Anlagen oder der Unterhaltung der Wasserstraßen samt Anlagen dienen.
Beispiele
Zusätzliche Erläuterung
Hierzu zählen nicht die Ausbildungswerkstätten (Teil III 728).