Aktionen

Dienstwohngebäude: Unterschied zwischen den Versionen

Aus VV-WSV 1102

imported>BAWiki Glossar
(Edited by Wikibot)
 
(kein Unterschied)

Aktuelle Version vom 7. Juli 2017, 15:29 Uhr

Begriffsnummer

7.1.4

Definition

Gebäude, das überwiegend, also mit mehr als 50 % der Nutzfläche, zur Unterbringung von Dienstkräften in einer Dienst-wohnung oder Bundesmietwohnung dient.

Beispiele

Zusätzliche Erläuterung

Bei gemischter Nutzung ist keine Doppelbenennung wie „Dienst-wohn- und Dienstbürogebäude“ zu verwenden, sondern allein die Benennung nach der überwiegenden Nutzung.