Denkmal: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 7. Juli 2017, 15:29 Uhr
Begriffsnummer
6.5.1
Definition
Selbständiges als Erinnerungszeichen errichtetes Bauwerk oder ein betrieblich nicht mehr genutztes, zum „technischen Denkmal“ erklärtes Bauwerk.
Beispiele
Beispiele : Denkmal „Wasserscheide Rhein-Donau“ am MDK, Alter Leuchtturm Arkona (Schinkelturm) auf Rügen, Mäuseturm im Rhein bei Bingen.
Zusätzliche Erläuterung
Hierunter fallen nicht: Unter Denkmalschutz stehende, aber noch betrieblich genutzte Bauwerke und die sog. Kunst am Bau als Objektteil (Teil IV, Bl. 25: .760), wie „Hände“ am Schiffshebewerk Lüneburg und „Schiffsbug“ am Dienstbürogebäude der GDWS Ast Süd.