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Denkmal: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 7. Juli 2017, 15:29 Uhr

Begriffsnummer

6.5.1

Definition

Selbständiges als Erinnerungszeichen errichtetes Bauwerk oder ein betrieblich nicht mehr genutztes, zum „technischen Denkmal“ erklärtes Bauwerk.

Beispiele

Beispiele : Denkmal „Wasserscheide Rhein-Donau“ am MDK, Alter Leuchtturm Arkona (Schinkelturm) auf Rügen, Mäuseturm im Rhein bei Bingen.

Zusätzliche Erläuterung

Hierunter fallen nicht: Unter Denkmalschutz stehende, aber noch betrieblich genutzte Bauwerke und die sog. Kunst am Bau als Objektteil (Teil IV, Bl. 25: .760), wie „Hände“ am Schiffshebewerk Lüneburg und „Schiffsbug“ am Dienstbürogebäude der GDWS Ast Süd.