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Aktuelle Version vom 7. Juli 2017, 15:29 Uhr

Begriffsnummer

5.3.1

Definition

Kreuzungsbauwerk zum Unterführen von Verkehrswegen (z.B. Straßen, Eisenbahnen) oder Rohrleitungen, in der Regel unterhalb der Geländeoberfläche, unter einem Gewässer, einem Bauwerk oder höher liegendem Gelände hindurch (vgl. BWB, DIN 1076).

Beispiele

Zusätzliche Erläuterung

Hiervon ist i.S. des ObKat zu unterscheiden der Schifffahrtstunnel als ein künstliches Gewässerbett einer Binnenwasserstraße. Die Benennung richtet sich nach dem unterführten, nicht nach dem gekreuzten Verkehrsweg u. dgl., z.B. Straßentunnel unter dem NOK, Eisenbahntunnel unter dem ESK.