Verkehrstechnische Zentralanlagen: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 7. Juli 2017, 15:29 Uhr
Begriffsnummer
4.5.1
Definition
Sammelbegriff für die verkehrstechnischen Anlagen, die Informationen über verkehrsbezogene Objekte oder an Wasserfahrzeuge für bestimmte Bereiche der Seeschifffahrtsstraßen und des übrigen Meeres weiterverarbeiten, weiterleiten oder zur Verfügung stellen.