Nautische Informationsfunkanlage: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 7. Juli 2017, 15:29 Uhr
nicht: Schleusenfunkanlage
Begriffsnummer
4.3.14
Definition
Ortsgebundene Funkanlage für die bidirektionale Übertragung von Sprache zur Übermittlung von Verkehrsinformationen an Wasserfahrzeuge auf Binnenschifffahrtsstraßen und in daran liegenden Häfen im UKW-Band