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Nautische Informationsfunkanlage: Unterschied zwischen den Versionen

Aus VV-WSV 1102

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Aktuelle Version vom 7. Juli 2017, 15:29 Uhr

nicht: Schleusenfunkanlage

Begriffsnummer

4.3.14

Definition

Ortsgebundene Funkanlage für die bidirektionale Übertragung von Sprache zur Übermittlung von Verkehrsinformationen an Wasserfahrzeuge auf Binnenschifffahrtsstraßen und in daran liegenden Häfen im UKW-Band

Beispiele

Zusätzliche Erläuterung