WSV-Flugfunkanlage: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 7. Juli 2017, 15:28 Uhr
Begriffsnummer
4.3.3
Definition
Ortsgebundene Funkanlage für die bidirektionale Übertragung von Sprache zwischen den Öl- und Schadstoff-Aufklärungsflugzeugen der Bundesmarine und den Nutzern der Darstellungs- und Eingabeanlagen der maritimen Verkehrstechnik mittels eines analogen, international standardisierten und offenen Übertragungsverfahrens im UKW-Flugfunkband auf zugewiesenen Funkkanälen.