Wahrschaufloß: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 7. Juli 2017, 15:28 Uhr
Begriffsnummer
4.2.5
Definition
Verankerter Schwimmkörper, der Tafeln, Leuchten u. dgl. trägt, als Schifffahrtszeichen.
Beispiele
Zusätzliche Erläuterung
Der Schwimmkörper allein ist kein Schifffahrtszeichen. Anwendung auf Flüssen : Bezeichnung vorübergehend bestehender Untiefen, von Wracks u. dgl.