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Wahrschaufloß: Unterschied zwischen den Versionen

Aus VV-WSV 1102

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Aktuelle Version vom 7. Juli 2017, 15:28 Uhr

Begriffsnummer

4.2.5

Definition

Verankerter Schwimmkörper, der Tafeln, Leuchten u. dgl. trägt, als Schifffahrtszeichen.

Beispiele

Zusätzliche Erläuterung

Der Schwimmkörper allein ist kein Schifffahrtszeichen. Anwendung auf Flüssen : Bezeichnung vorübergehend bestehender Untiefen, von Wracks u. dgl.