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Schiffchen: Unterschied zwischen den Versionen

Aus VV-WSV 1102

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Aktuelle Version vom 7. Juli 2017, 15:28 Uhr

Begriffsnummer

4.2.2

Definition

Verankerte schiffsförmige schwimmende Anlage als Schifffahrtszeichen mit Kennung durch Farbe, Aufschrift und/oder Toppzeichen (vgl. DIN 4054).

Beispiele

Zusätzliche Erläuterung

Schiffchen als Leuchtfeuerträger = Leuchtschiffchen.