Schiffchen: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 7. Juli 2017, 15:28 Uhr
Begriffsnummer
4.2.2
Definition
Verankerte schiffsförmige schwimmende Anlage als Schifffahrtszeichen mit Kennung durch Farbe, Aufschrift und/oder Toppzeichen (vgl. DIN 4054).
Beispiele
Zusätzliche Erläuterung
Schiffchen als Leuchtfeuerträger = Leuchtschiffchen.