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Tonne: Unterschied zwischen den Versionen

Aus VV-WSV 1102

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(kein Unterschied)

Aktuelle Version vom 7. Juli 2017, 15:28 Uhr

Begriffsnummer

4.2.1

Definition

Verankerter rotationssymmetrischer schwimmfähiger Körper, auch mit Aufbau, als Schifffahrtszeichen mit Kennung durch Form, Farbe, Aufschrift und/oder Toppzeichen (vgl. DIN 4054).

Beispiele

Zusätzliche Erläuterung

Der Form nach : Fasstonne, Kugeltonne, Spierentonne, Spitztonne, Stumpftonne. Tonne als Leuchtfeuerträger = Leuchttonne (s. DIN 4054). Tonnen könnnen zusätzliche verkehrstechnische Einrichtungen tragen, wie Radarantwortbaken, Radarreflektoren, Einrichtungen zur Erzeugung von Schallzeichen.