Anlagenbeleuchtung: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 7. Juli 2017, 15:28 Uhr
Begriffsnummer
4.1.13
Definition
Beleuchtungseinrichtung an Schifffahrtsanlagen zur Erleichterung der Orientierung
Beispiele
Beispiele: an Kanalbrücken, Schleusenvorhäfen und Schleusenkammern, Liegestellen, in Häfen als Anlagenzubehör (Teil IV, Bl. 23: .516).