Objektanstrahlung: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 7. Juli 2017, 15:28 Uhr
Begriffsnummer
4.1.12
Definition
Anlage für die Anstrahlung eines auffällig aus der Umgebung herausgehobenen Objektes zur Erleichterung der Orientierung und Gefahrabwendung.
Beispiele
Beispiele: Molenköpfe, Brückenpfeiler; als Anlagenzubehör (Teil IV, Bl. 23 : .515) an Schleuseneinfahrten und Hafeneinfahrten.
Zusätzliche Erläuterung
„Anstrahlungskörper“ sind eigens aufgestellte Objekte, die angestrahlt werden. „Leuchtkörper“ dagegen sind eigens aufgestellte Objekte, die von innen her durchstrahlt werden.