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Streckenbefeuerungs­anlage: Unterschied zwischen den Versionen

Aus VV-WSV 1102

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(kein Unterschied)

Aktuelle Version vom 7. Juli 2017, 15:28 Uhr

Begriffsnummer

4.1.11

Definition

Anlage zur kontinuierlichen Bezeichnung der Uferlinien einer Wasserstraße mit Leuchtfeuern (Uferfeuern).

Beispiele

Beispiele: Nord-Ostsee-Kanal, Weser.

Zusätzliche Erläuterung