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Bauwerksteil/Gebäudeteil: Unterschied zwischen den Versionen

Aus VV-WSV 1102

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Version vom 27. Juni 2017, 15:57 Uhr

Begriffsnummer

0.2.8

Definition

Wesentlicher, konstruktiv in sich verhältnismäßig abgeschlos­sener Teil eines Bauwerks/Gebäudes (vgl. BWB).

Beispiele

Beispiele: Vorboden, Staukörper oder Wehrpfeiler eines Wehres; Stockwerk oder Treppenhaus eines Gebäudes.

Zusätzliche Erläuterung

Hiervon zu unterscheiden sind "Bauteile" (auch: Bauelemente) als konstruktive Bestandteile eines Bauwerks/Gebäudes, z.B. Mauer, Zwischendecke.